An einen qualifizierten Experten.
Die Anforderungen an die Qualifikation der Aussteller sind gesetzlich geregelt. Energieausweise dürfen verschiedene Personengruppen je nach Ausbildung und/oder Weiterbildung ausstellen. Da es kein amtliches Zertifikat der Zulassung gibt, muss sich der Auftraggeber auf die Aussage des Ausstellers verlassen (Tipp: schriftlich bestätigen lassen).
ACHTUNG:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise oder Modernisierungs-empfehlungen ausstellt, ohne dazu berechtigt zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld belegt werden kann.
Im Internet bieten mehrere Seitenbetreiber zumeist postleitzahlengestützte Expertensuchen an.