An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
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Wer Tiere betäubungslos Schlachten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Für das betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Voraussetzungen sind, dass
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Der schriftliche Antrag zum Schächten muss folgende Angaben enthalten:
Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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