Der Antrag – Anerkennung der Weiterbildung und Zulassung zur Prüfung – ist an die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Westring 496, 24106 Kiel zu richten.
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Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen
Der Antrag – Anerkennung der Weiterbildung und Zulassung zur Prüfung – ist an die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Westring 496, 24106 Kiel zu richten.
Die benötigten Unterlagen sind in der Weiterbildungsordnung (Satzung) der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vom 5. Januar 2015 in § 14 (1) gelistet.
Es fällt eine Prüfgebühr in Höhe von 300,00 € an.
Die Weiterbildung umfasst mindestens 3 fachspezifische Jahre auf Vollzeitbasis und muss innerhalb eines Zeitraumes von 8 Jahren abgeschlossen werden.
Mindestens ein Jahr der Weiterbildung muss in einer Weiterbildungsstätte mit stationärer Anbindung oder klinischem Bezug abgeleistet werden.
Praktische Weiterbildungszeiten auf Vollzeitbasis an einer Weiterbildungsstätte müssen mindestens 3 Monate umfassen.
Von der dreijährigen fachspezifischen Weiterbildungszeit müssen zwei Jahre ohne Unterbrechung an einer Weiterbildungsstätte abgeleistet werden. Mindestens ein Jahr der fachspezifischen Weiterbildungszeit muss unter fachlicher, wissenschaftlich-verantwortlicher Leitung einer universitären Einrichtung erfolgen. Dies beinhaltet sowohl die praktischen Aktivitäten als auch die theoretischen Inhalte.
Praktische Weiterbildungszeiten auf Vollzeitbasis an einer Weiterbildungsstätte müssen mindestens 12 Monate umfassen.
Weiterbildungsordnung (Satzung) der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vom 5. Januar 2015
Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Zahnärztekammer www.zaek-sh.de, Rubrik „Praxisservice“, Unterrubrik „Weiterbildung“ hinterlegt.
Vor Beginn der Weiterbildung ist ein allgemeinzahnärztliches Jahr abzuleisten.
Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen:
Für Informationen über die Weiterbildung und Prüfung auf diesem Fachgebiet wird auf die „Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen“ des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen.
Webseiten-ID: 20042104
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