An die zuständige Schulaufsicht im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (oberste Schulaufsicht) oder das zuständige Schulamt (untere Schulaufsicht). Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule (Schulart und Region), an der Sie tätig sind bzw. die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulverwaltung/schulaufsicht.html .