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Verwaltungsleistung suchen


Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen


Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.


Leistungsbeschreibung

Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und –flora aufstellen.

Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen.

Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.


Verfahrensablauf

Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:

  • Fischereiaufwand,
  • Fänge,
  • Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen.

Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan. Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht. Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Die obere Fischereibehörde beim

Landesamtfür Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)

Abteilung 3 Fischerei und Forst

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Telefon: 04347/704-0

Sekretariat der Abteilung: Tel. 04347 704-311

Voraussetzungen
  • Ausübung der Fischereirechte
  • offenes Gewässer
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular
  • Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Gültigkeitsdauer: 3 - 5 Jahre
  • zum 1. Februar nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Hegeplan aufzustellen
Anträge / Formulare

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