- In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister
- in den hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher bzw. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten
- in den Kreisen an die Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten
- in den Ämtern an die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher