Die Anerkennung ist bei der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein schriftlich zu beantragen. Sie entscheidet über den Antrag und prüft individuell anhand erworbener fachbezogener Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstiger fachbezogener Befähigungsnachweise, ob es wesentliche Unterschiede im Hinblick auf Inhalte und Zeiten zwischen Ihrer ausländischen und der deutschen Qualifikation gibt.
Sie erhalten die Qualifikation anerkannt, wenn die von Ihnen absolvierte Weiterbildung nach der individuellen Überprüfung der deutschen Qualifikation gleichwertig ist.
Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt wurden oder die Weiterbildung noch nicht abgeschlossen wurde, können Zeiten der Weiterbildung innerhalb und außerhalb der Europäischen Union für den Erwerb der deutschen Qualifikation vollständig oder teilweise angerechnet werden.