Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle. Sie können den Antrag per Post oder elektronisch senden. Die zuständige Stelle informiert Sie.
- Die zuständige Stelle bekommt den Antrag.
- Sie bestätigt Ihnen nach höchstens einem Monat, dass der Antrag angekommen ist.
- Wenn die zuständige Stelle alle Dokumente von Ihnen erhalten hat, bearbeitet sie Ihren Antrag.
- Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre Berufsqualifikation abgeschlossen und mit der Berufsqualifikation in Schleswig-Holstein gleichwertig? Dabei vergleicht die zuständige Stelle die Qualifikationen mit Hilfe bestimmter Kriterien. Wichtige Kriterien sind zum Beispiel die Dauer der Ausbildung, die Inhalte der Ausbildung und die Anzahl der Unterrichtsfächer.
- Die zuständige Stelle berücksichtigt bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch Ihre Berufserfahrung und Ihre weiteren Befähigungsnachweise.
- Wenn Ihre Berufsqualifikation und die Berufsqualifikation in Schleswig-Holstein gleichwertig sind, bekommen Sie die Anerkennung.
Manchmal gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen. Wenn es wesentliche Unterschiede gibt, können Sie meistens eine Ausgleichsmaßnahme machen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:
- Anpassungslehrgang: Sie arbeiten als Lehrerin oder Lehrer und machen vielleicht eine Zusatzausbildung. Das bedeutet, Sie nehmen z. B. an Lehrveranstaltungen an einer Hochschule teil. Sie arbeiten bereits an einer Schule und erhalten weitere Fortbildungen.
- Eignungsprüfung: Sie machen Unterrichtsproben und mündliche Prüfungen. Eine Unterrichtsprobe bedeutet: Sie führen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern durch. Prüferinnen und Prüfer beobachten und beurteilen Ihren Unterricht. Die zuständige Stelle informiert Sie über notwendige Unterrichtsproben und Prüfungen.
Sie können meistens zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung wählen. Es wird immer der Anpassungslehrgang empfohlen. Die zuständige Stelle informiert Sie.
Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich beendet haben, erhalten Sie die Anerkennung.
Mit der Anerkennung können Sie sich für den Schuldienst in Schleswig-Holstein bewerben. Das ist ein gesondertes Verfahren. Dann werden die weiteren Voraussetzungen für die sogenannte Lehramtsbefähigung geprüft.
Die Lehramtsbefähigung gilt immer für das beantragte Lehramt. Das bedeutet: Sie können Ihre Fächer an einer bestimmten Schule unterrichten. Sie haben beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der schleswig-holsteinischen Lehramtsqualifikation.