Für die Anerkennung ist bei den Kammern schriftlich zu beantragen. Sie entscheidet über den Antrag und prüft, ob Sie als alle für die Anerkennung vorgeschriebenen besonderen oder zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die Grundsätze dieser Weiterbildungsordnung für den Erwerb der tierärztlichen Fähigkeiten und Kenntnisse im Hinblick auf Inhalte und Zeiten gewahrt sind.