Es gibt verschiedene Erlaubnisse nach dem Waffengesetz, die bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen erteilt werden. Diese können im Waffengesetz nachgelesen werden. Hierzu gehören u.a.:
Waffenbesitzkarte
Dies ist die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe und eventuelle dazugehöriger Munition.
Waffenschein
Der Waffenschein berechtigt zum Führen der in einer Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffe.
Kleiner Waffenschein
Der kleine Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen von Schreckschusswaffen, die ab 18 Jahre frei erworben werden können und das PTB-Zeichen haben. Er berechtigt nicht zum Schießen mit diesen Waffen. Bitte beachten Sie weiter: Pfefferspray und Reizgas fallen nicht unter den kleinen Waffenschein! Der Besitz und Erwerb von Schreckschusswaffen ist weiterhin erlaubnisfrei. Voraussetzung für den kleinen Waffenschein ist die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung. Der kleine Waffenschein kostet 60,-- Euro.
Europäischer Feuerwaffenpass
Dieser wird benötigt, wenn man innerhalb der EU-Länder seine Waffen zu Besuchszwecken mitnehmen möchte, z. B. zur Jagd oder zu schießsportlichen Veranstaltungen. Dem Antrag ist ein Passfoto beizufügen. Die Gebühr beträgt 50,-- Euro.
Erlaubnis zum Waffenhandel
Diese Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, vertreiben, anderem überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen solcher Gegenstände vermitteln will.
Schießerlaubnis
Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schusswaffe schießen will benötigt eine Schießerlaubnis.