Haben Sie ihren Abschluss in einem Land der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben oder dort bereits eine Anerkennung über ihre Qualifikation erhalten? Dann kann der Antrag auf Anerkennung in Schleswig-Holstein elektronisch über das Landesportal gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin“ bis zum Jahr 2014 unter der Bezeichnung „Rettungsassistent oder Rettungsassistent in“ bekannt war. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gilt folglich für beide Bezeichnungen.
Landesportal Anerkennung beruflicher Qualifikation
Prüfung zur Berechtigung der Zuwanderung nach Deutschland