- Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle.
- Diese vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation als „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“.
- Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung.
- Gegebenenfalls sind noch Ausgleichmaßnahmen zu absolvieren. Hierzu erhalten Sie, falls notwendig, entsprechend Rückmeldung.