Wenn Sie als Wasseruntersuchungsstelle im behördlichen Auftrag oder für die Eigenkontrolle bzw. Selbstüberwachung (z.B. im Rahmen der Abwasser- und Rohwasserkontrolle) Untersuchungen vornehmen wollen, müssen Sie dafür die Zulassung (Notifizierung) beantragen.
Leistungsbeschreibung
Sie können die Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle für die Untersuchungsbereiche Abwasser, Oberflächenwasser sowie Grund- und Rohwasser erhalten.
Teilbereiche sind:
1. Probenahme und allgemeine Kenngrößen,
2. Fotometrie, Ionenchromatographie, Maßanalyse,
3. Elementanalytik,
4./5. Gruppen- und Summenparameter,
6. Gaschromatographische Verfahren,
7. HPLC-Verfahren,
8. Mikrobiologische Verfahren
9.1 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 1) und
9.2 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 2).
Die Zulassung für einen Untersuchungsbereich setzt einen Kompetenznachweis für den Teilbereich 1 und für mindestens einen weiteren Teilbereich in diesem Untersuchungsbereich voraus. Die Kompetenz muss für mindestens 2/3 der aufgeführten Parameter des jeweiligen Teilbereichs nachgewiesen sein. Dieses Kriterium findet nur bei Teilbereichen mit mehr als zwei Parametern Anwendung.
Für die Zulassung „Probenahme in Schleswig-Holstein“ gilt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren.