- Sie können den Antrag entweder formlos per Brief, per E-Mail oder mündlich stellen.
- Bitte schildern Sie in Ihrem Antrag möglichst ausführlich, zu welchen Informationen Sie Zugang wünschen
- Sollten Sie den Antrag versehentlich an die nicht zuständige Stelle gerichtet haben, leitet diese Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiter, sofern bekannt oder Sie erhalten einen Hinweis, welche die zuständige Stelle ist.
- Im Falle einer Weiterleitung erhalten Sie hierüber eine entsprechende Mitteilung
- Sollte für Sie ein Anspruch bestehen, werden Ihnen die Informationen zugänglich gemacht.
- Wenn Sie nur einen Teil- oder keinen Anspruch auf die gewünschten Informationen haben, werden Ihnen die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt.
- Sie haben dann die Möglichkeit Widerspruch