- Sie reichen bei der zuständigen Behörde schriftlich den Antrag ein. Darin erklären Sie, ob es sich um den Betrieb oder die wesentliche Änderung eines Störstrahlers handelt.
- Den Antrag stellen Sie, bevor Sie den Störstrahler in Betrieb nehmen oder wesentlich ändern.
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und sendet Ihnen eine Genehmigungsbestätigung mit Gebührenbescheid zu.