- Als Betreiber oder Betreiberin eines Röntgengerätes müssen Sie die Genehmigung für den Betrieb oder für eine wesentliche Änderung beantragen.
- Handelt es sich um ein Bauverfahren, kann es sinnvoll sein, die Strahlenschutzbehörde frühzeitig einzubinden.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag zunächst auf Vollständigkeit.
- Im zweiten Schritt wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden. Es kann vorkommen, dass Unterlagen nachgefordert werden.
- Die Genehmigung wird Ihnen schriftlich erteilt.