- Vor der Aufnahme einer Tätigkeit (Prüfung, Erprobung, Wartung, Instandsetzung) müssen alle notwendigen Nachweise der zuständigen Behörde vorliegen.
- Die Nachweise können Sie mit der Anzeige postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Wenn die zuständige Behörde keine Einwände gegen die von Ihnen eingereichten Nachweise hat, können Sie die Tätigkeit beginnen.