Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der WTSH einzureichen. Die WTSH hat die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite (www.wtsh.de) bereitgestellt.
Es wird empfohlen, vor Einreichung eines Antrags ein Beratungsgespräch mit der WTSH zu führen.
Ein Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden und mit der Umsetzung darf nicht begonnen werden ohne Genehmigung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Sondern Anträge werden anhand von Auswahlkriterien auf ihre Förderwürdigkeit geprüft. Diese sind in Ziffer 4.1 der Richtlinie beschrieben und lauten:
- Das Vorhaben muss einen ausreichend hohen Innovationsgrad aufweisen,
- Beitrag des Vorhabens zu folgenden Zielen: Anzahl der geplanten neuen Arbeitsplätze und wirtschaftliches Potential durch Umsatzsteigerung nach Projektende,
- Beitrag des Vorhabens zu den Zielen nachhaltige Entwicklung, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung,
- Beitrag des Vorhabens zum Klimaschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel.
Die WTSH prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die WTSH über die Bewilligung der Förderung.