Das Verfahren unterscheidet sich je nach beantragter Förderung.
Wenn Sie einen Antrag auf Förderung eines Entwicklungsvorhabens stellen möchten, gilt folgendes Antragsverfahren:
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der WTSH einzureichen. Die WTSH hat die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite (www.wtsh.de) bereitgestellt.
Es wird empfohlen, vor Einreichung eines Antrags ein Beratungsgespräch mit der WTSH zu führen.
Ein Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden und mit der Umsetzung darf nicht begonnen werden ohne Genehmigung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Anträge werden anhand von Auswahlkriterien auf ihre Förderwürdigkeit geprüft. Diese sind in Ziffer 4.1 der Richtlinie beschrieben und lauten:
- Das Vorhaben muss einen ausreichend hohen Innovationsgrad aufweisen,
- Beitrag des Vorhabens zu folgenden Zielen: Anzahl der geplanten neuen Arbeitsplätze und wirtschaftliches Potential durch Umsatzsteigerung nach Projektende,
- Beitrag des Vorhabens zu den Zielen nachhaltige Entwicklung, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung,
- Beitrag des Vorhabens zum Klimaschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel.
Die WTSH prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die WTSH über die Bewilligung der Förderung.
Wenn Sie einen Antrag auf Förderung eines komplexen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben stellen möchten, ist das Antragsverfahren in zwei Stufen unterteilt:
Stufe 1 – Einreichung Projektvorschlag
Projektvorschläge können jederzeit per Mail oder per Post bei der WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH), Lorentzendamm 24, 24103 Kiel) eingereicht werden. Es wird empfohlen, vor Einreichung eines Projektvorschlags ein Beratungsgespräch mit der WTSH zu führen. Sowohl der Projektvorschlag als auch der spätere Antrag müssen unbedingt vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden und mit der Umsetzung darf nicht begonnen werden ohne Genehmigung.
Anhand des eingereichten Projektvorschlages und der projektbezogenen Unterlagen erfolgt zunächst eine technische und gegebenenfalls marktbezogene Einschätzung dahingehend, ob das geplante Projekt grundsätzlich förderfähig und förderwürdig ist. Das Prüfergebnis teilt die WTSH den Einreichenden schriftlich mit und empfiehlt bei einer positiven Einschätzung die Antragstellung.
Stufe 2 – Einreichung Förderantrag (Antragstellung)
In der zweiten Stufe ist auf Basis des Projektvorschlages ein formgebundener, vollständiger Förderantrag online bei der WTSH zu stellen. Ein Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden und mit der Umsetzung darf nicht begonnen werden ohne Genehmigung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Sondern Anträge werden anhand von Auswahlkriterien auf ihre Förderwürdigkeit geprüft. Diese sind in Ziffer 4.1 der Richtlinie beschrieben und lauten:
- Das Vorhaben muss einen ausreichend hohen Innovationsgrad aufweisen,
- Beitrag des Vorhabens zu folgenden Zielen: Anzahl der geplanten neuen Arbeitsplätze und wirtschaftliches Potential durch Umsatz-steigerung nach Projektende,
- Beitrag des Vorhabens zu den Zielen nachhaltige Entwicklung, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung,
- Beitrag des Vorhabens zum Klimaschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel.
Die WTSH prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die WTSH über die Bewilligung der Förderung.