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Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler beantragen


Studieren Sie oder besuchen Sie eine Fachschule oder Berufsfachschule? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Energiepreispauschale beantragen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zu Ihren Energiekosten.


Leistungsbeschreibung

Folgende Personengruppen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten:

  • Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
  • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, können Sie die Einmalzahlung online beantragen.

Um Studierende bei den gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zu unterstützen, hat der Bundestag das Gesetz zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen.

Das Land Schleswig-Holstein hat darüber hinaus eine Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten auf Personen mit ständigem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, die an Ausbildungsstätten außerhalb Deutschlands im europäischen Ausland (EU, EWR und Schweiz) immatrikuliert oder angemeldet sind, verfügt. Die Energiepreispauschale von 200 Euro muss beantragt werden.

Dazu gibt es zwei unterschiedliche Verfahren. Ausführliche Angaben finden Sie hier:

Bundesverfahren

Landesverfahren in Schleswig-Holstein (erweitert den Kreis der Antragsberechtigten)


Verfahrensablauf

Die Energiepreispauschale für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Fachschulen oder Berufsfachschulen können Sie online beantragen. Sie benötigen für die Beantragung ein BundID-Konto.

  • Registrieren Sie sich auf der Website www.einmalzahlung200.de mit Ihrem BundID-Konto.
  • Sie erhalten von Ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode und gegebenenfalls eine PIN.
  • Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Nach Absenden Ihres Antrags wird dieser an die zuständige Stelle im Land übermittelt und geprüft.
  • Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Minuten Ihren Bewilligungsbescheid.

Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.

Die Auszahlung können Sie über den Online-Dienst „Einmalzahlung200.de“ beantragen.

Über das Landesverfahren stellen Sie den Antrag, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, am 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte innerhalb der EU, dem EWR oder der Schweiz außerhalb Deutschlands (!) immatrikuliert oder angemeldet waren. Die Auszahlung können Sie über den Online-Dienst "energiepreispauschale-ausland.antragsportal-studentenwerk.sh" beantragen.

Bitte beachten: Sie können den Zuschuss nur einmal beantragen.

Voraussetzungen
  • Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
    • Studierende
      • hierzu zählen auch Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester, Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Studierende in einem dualen Studium
    • Schülerinnen oder Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
    • Schülerinnen oder Schüler in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
    • Schülerinnen oder Schüler in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien
    • Auszubildende in Ausbildungsgängen an bestimmten Ausbildungsstätten, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasst sind. Betrifft:
      • Auszubildende an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule, die einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss machen
      • Auszubildende, die eine Fachschulklasse besuchen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Sie waren am 01. Dezember 2022 in Ihrer Ausbildungsstätte immatrikuliert beziehungsweise angemeldet
  • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt war am 01. Dezember 2022 in Deutschland
    • Personen, die einen auf maximal 2 Semester begrenzten Studienaufenthalt oder Praktikumsaufenthalt im Ausland durchgeführt haben und parallel noch bei ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert oder angemeldet waren, haben in der Regel ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Nähere Informationen finden Sie in den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Links.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zugangscode (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
  • gegebenenfalls PIN (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
  • IBAN aus dem SEPA-Raum

Dies unterscheidet sich nach Landes- und Bundesverfahren. Bitte die FAQ in den oben aufgeführten Links beachten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag bis spätestens 30. September 2023 stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge bis zur Bewilligung dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Bewilligung.

Rechtsbehelf
  • Klage vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in SH


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