Der Antrag zur Förderung niedrigschwelliger Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen – Modul 1 (Beratung) kann online beantragt werden.
- Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, indem der Antrag direkt gestellt wird.
- Registrierung mit dem Unternehmenskonto des Landes
- Erstellung und Einreichung des Antrages
- Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt. Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
- Finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle
- Ausstellung eines Zuwendungsbescheides (bei positiver Prüfung)
- Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen die Belege und Nachweise vorgelegt werden.