- Sie stellen einen Antrag bei Ihrer unteren Wasserbehörde.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid mit einer Ablehnung oder Genehmigung.
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Wenn Sie Gewässer befahren wollen, die nicht für Motorfahrzeuge befahrbar sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Genehmigung erhalten.
Wenn Sie eine Genehmigung für das Befahren von Gewässern mit Motorfahrzeugen benötigen, die nicht für Schiffe befahrbar sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
An die untere Wasserbehörde.
Sie müssen berechtigt sein, ein Motorfahrzeug zu führen.
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Widerspruch
Sie benötigen keine Genehmigung für die Wahrnehmung von Aufgaben
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25337 Elmshorn
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