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Förderung für den Ausbau und die Weiterentwicklung eines KI-Transfer-Hubs sowie für den Aufbau und Betrieb eines KI-Anwendungszentrums beantragen


Wenn Sie KI-Technologien und eine Nutzung unternehmensbezoge-ner Daten einrichten möchten und die Potenziale der KI-Forschung und -Entwicklung für die KMU und regionale Wirtschaft nutzbar machen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Wirtschaft Schleswig-Holsteins für die Anwendung von Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) und Nutzung unternehmensbezogener Daten als herausragenden Faktor für die Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze aufschließen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten (KI-Transfer-Hub-Schleswig-Holstein). 

Dazu 

  • soll Wissen über KI-Strategien, KI-Technologien und -Tools sowie KI-Geschäftsmodelle über geeignete Formate transferiert werden, 
  • sollen- Förderprogramme auf Ebene des Bundes und der EU hinsichtlich ihrer Eignung, KI-Technologien in KMU zu implementieren, gesichtet und vermittelt werden, 
  • und – zusammen mit den Hochschulpartnern im KI-Anwendungszentrum – erste Machbarkeitsstudien für die unternehmerische Umsetzung von KI-Anwendungen generiert werden. 

Wenn Sie durch den Aufbau und Betrieb eines KI-Anwendungszentrums mehr Innovation und Wertschöpfung in Schleswig-Holstein generieren und dem Land die enormen Wachstumspotenziale dieser Technologie eröffnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten (KI-Anwendungszentrum-Schleswig-Holstein).

Dadurch ermöglichen Sie es, die Potenziale der KI-Forschung und -Entwicklung aus der schleswig-holsteinischen Wissenschaft heraus für die KMU und regionale Wirtschaft nutzbar zu machen. 

Durch die konsequente Anwendungsorientierung auf Bedarfe und Projekte von Erfindern, Startups und der regionalen Wirtschaft sollen in interdisziplinären Teams in einem landesweit agierenden Zentrum Know-how entwickelt werden, das dann durch Unternehmen wirtschaftlich verwertet werden kann. 

Durch eine institutionelle Verbindung des KI-Anwendungszentrum mit der bisherigen, erfolgreichen Arbeit des KI-Transfer-Hubs werden die schleswig-holsteinischen Aktivitäten im Bereich von KI-Forschung und KI-Transfer stärker vernetzt. So wird ein dauerhaftes Innovationsökosystem für die Anwendung von KI-Technologien implementiert, das die gesamte KI-Wertschöpfungskette in den Blick nimmt.

Mit dem KI-Anwendungszentrum soll den kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein der Zugang zur anwendungsorientierten KI-Forschung und -Entwicklung an den Hochschulen niedrigschwellig ermöglicht werden. Konkret sollen Projekte bzw. Projektideen aus der Wirtschaft im Anwendungszentrum analysiert, optimiert bzw. weiter kooperativ und experimentell in Transfer-Projekten entwickelt werden. Ziel dieser Projekte ist die Initiierung wirtschaftlicher und sozialer Innovationen mit einem besonderen Augenmerk auf die Sicherung der Energieeffizienz und den Schutz des Klimas.
 


Verfahrensablauf
  • Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. 
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.
     
Zuständige Stelle

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen
  • Sie müssen ein Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sein.
  • Sie müssen eine Hochschule des Landes sein, soweit Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden oder eine wirtschaftsnahe Technologietransfer-Einrichtung oder Einrichtung für Forschungs- und Wissensverbreitung vorhanden ist.
  • Für das von Ihnen geplante Vorhaben kann jeweils nur ein KI-Anwendungszentrum und ein KI-Transfer-Hub gefördert werden.
  • Sie müssen für die Dauer der Förderung eine von allen Partnern unterzeichnete Kooperationsvereinbarung und ent-sprechende Weiterleitungsverträge für die kooperierenden Partner abschließen.
  • Ihr Vorhaben beginnt am 01.07.2023 und endet am 31.12.2028, wonach eine Zwischenevaluierung durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur erfolgt.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben soll Beiträge in den Bereichen Gleichstellung Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung leisten.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.
     
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Servicekontoanmeldung (Unternehmenskonto)
  • Online-Antragstellung oder Antragstellung in Papierform
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen
     
Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert mindestens 1-2 Monate, kann aber regelmäßig auch mehrere Monaten in Anspruch nehmen.

Rechtsbehelf

Sie können Einspruch sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 5 Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.


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