- Sie reichen den Projektvorschlag direkt bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH ein.
- Der Projektvorschlag wird durch die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH bewertet, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig und förderwürdig ist.
- Bei einer positiven Einschätzung wird die Antragstellung empfohlen.
- Sie registrieren und authentifizieren sich im Onlineportal.
- Sie erstellen den Antrag und reichen diesen ein.
- Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt.
- Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
- Es erfolgt die finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle.
- Der Zuwendungsbescheid wird Ihnenbei positivem Egebnis der Prüfung zugestellt.
- Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen Nachweise und Belege vorgelegt werden.
- Die Förderung wird in Teilbeträgen ausgezahlt.
Nach Bewilligung der Förderung
- Einreichung des Verwendungsnachweises (Sachbericht; Nachweis der Projektausgaben)
- Abschlussbescheid