- Ermitteln Sie Ihre Wein- und Traubenmostbestände am 31.07. des jeweiligen Jahres.
- Das Formular zur Meldung Ihrer Wein- und Traubenmostbestände erhalten Sie bei der zuständigen Landesstelle.
- Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es fristgerecht bei der zuständigen Landesstelle ein. Erkundigen Sie sich nach der Frist.
- Bei Fragen zu Ihrer Meldung wird sich die zuständige Behörde bei Ihnen melden.