- Sie stellen als erziehungsberechtigte Person(en) den Antrag auf Beurlaubung bei der für Sie zuständigen Grundschule
- Die Grundschule führt mit Ihnen ein Gespräch und zeigt Fördermöglichkeiten auf.
- Die Grundschule leitet den Antrag dann an die Schulaufsichtsbehörde (Schulamt) weiter.
- Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über Ihren Antrag.
- Die Schulaufsichtsbehörde kann eine ergänzende schulärztliche Stellungnahme oder eine zusätzliche schulpsychologische oder sonderpädagogische Begutachtung veranlassen.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung des Antrags von der Schulaufsichtsbehörde.