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Verwaltungsleistung suchen


Verlängerung der Bergbauerlaubnis beantragen


Wenn Sie mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig sind und Ihre Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen verlängern möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.


Leistungsbeschreibung

Eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen einer oder mehrerer Bodenschätze wird Ihnen zunächst für maximal 5 Jahre erteilt. Wenn diese 5 Jahre abgelaufen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis um weitere 3 Jahre verlängern. Eine solche Verlängerung müssen Sie beantragen.

Es gibt 3 Arten von bergrechtlichen Erlaubnissen:

  • Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken: ausschließliches Recht, um Lagerstätten zu entdecken und ihre Ausdehnung festzustellen,
  • Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken: ausnahmslos für Forschungszwecke und
  • Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung: um Kennwerte von möglichen Vorkommen zu ermitteln.

Mit der Aufsuchungserlaubnis dürfen Sie noch keine technischen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Durch die Erlaubnis dürfen Sie lediglich in dem Ihnen zugesprochenen Erlaubnisfeld Bodenschätze erkunden. Eine gewerbliche Erlaubnis für einen bestimmten Bodenschatz kann nicht von einer weiteren gewerblichen Erlaubnis für denselben Bodenschatz am selben Erdoberflächenpunkt überdeckt werden.

Ausgenommen sind hierbei die wissenschaftlichen und großräumigen Aufsuchungen von bergfreien Bodenschätzen, da hier das Aufsuchungsziel ein anderes ist.

Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Edel- und Buntmetalle sowie Salze. Das Gebiet, auf das sich die Erlaubnis bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.


Verfahrensablauf

Sie können die Verlängerung Ihrer Erlaubnis online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Die Verlängerung Ihrer Erlaubnis online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Die Verlängerung Ihrer Erlaubnis schriftlich beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)

Voraussetzungen

Damit Sie die Erlaubnis verlängern können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Aufsuchungserlaubnis.
  • Das Erlaubnisfeld konnte nach Ablauf der Erlaubnis trotz planmäßiger, mit der zuständigen Behörde abgestimmter Aufsuchung noch nicht ausreichend untersucht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis über die ursprüngliche Aufsuchungserlaubnis
  • Nachweis über das ursprüngliche Arbeitsprogramm mit folgenden Angaben:
    • Zeitraum, für den Ihre Erlaubnis beantragt war
    • Beschreibung der Arbeiten und die Art der Aufsuchung
    • finanzieller Aufwand
    • ursprünglicher Zeitplan für die Aufsuchungstätigkeiten
  • Nachweis darüber, dass das Erlaubnisfeld mit Ablauf der Erlaubnis, trotz planmäßiger Aufsuchung noch nicht ausreichend untersucht werden konnte.
Welche Fristen muss ich beachten?

Für Schleswig-Holstein gilt:

Sie müssen die Verlängerung rechtzeitig vor Auslaufen der aktuellen Erlaubnis beantragen, weil danach grundsätzlich keine Verlängerung mehr möglich ist.

Urheber

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Rechtsbehelf
  • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
  • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


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