Sie können die Einsicht online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Einsicht online beantragen:
- Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Einsicht schriftlich beantragen:
- Kontaktieren Sie Ihre zuständige Behörde und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
- Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird Sie die Behörde kontaktieren.
- Sie erhalten Ihren Bescheid je nach Antragsverfahren online über die Plattform „BergPass“ oder per Post. Hier wird Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Für Schleswig-Holstein gilt:
Allgemeine Informationen aus der Berechtsamskarte können Sie auch auf der Internetseite des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einsehen:
- Öffnen Sie dazu die Internetseite des LBEG.
- Klicken Sie im Hauptmenü auf „Karten, Daten und Publikationen“ und anschließend auf „NIBIS®Kartenserver“. Danach wählen Sie unter „NIBIS“ „Übersicht“ aus und klicken dies an.
- Klicken Sie unter der Aufzählung „Verfügbare Daten des LBEG“ auf „Bergaufsicht (Bergbau)“
- Klappen Sie das Feld „Bergbau“ auf und klicken Sie auf „Altverträge; Bergwerkseigentum, Bewilligungen und Erlaubnisse“.