Jede Person hat Anspruch darauf, Umweltinformationen über informationspflichtige Stellen einzusehen und zu beantragen.
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Sie möchten Umweltinformationen einsehen, wie zum Beispiel Daten über den Zustand von Luft, Wasser, Boden oder Landschaft in Bergbaugebieten in Ihrer Region? Diese können Sie bei den zuständigen Behörden einsehen und beantragen.
In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Allgemeinheit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen.
Umweltinformationen geben Auskunft über
Bei den Behörden können Sie auch selbst bestimmte Daten abfragen, beispielsweise über die Qualität der Luft und Gewässer sowie Daten über Biotope und Schutzgebiete.
Wenn Sie bestimmte Umweltinformationen erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Sie müssen dafür kein rechtliches Interesse nachweisen.
Im Bergbausektor sind beispielsweise die folgenden Informationen interessant:
Zugang zu Umweltinformationen können Sie zum Beispiel durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht erhalten.
Jede Person hat Anspruch darauf, Umweltinformationen über informationspflichtige Stellen einzusehen und zu beantragen.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).
Ihr Antrag muss die gewünschten Informationen genau benennen, das heißt, die Stelle muss erkennen können, welche Informationen Sie von ihr benötigen.
Die Gebühren bestimmen sich nach dem Aufwand, den die Informationsbeschaffung erfordert. Lehnt die Behörde den Antrag ab, fallen keine Kosten an.
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV)
Zu den informationspflichtigen Stellen gehören nicht die bestimmte Bundesbehörden, die an der Gesetzgebung beteiligt sind und Gerichte des Bundes, die keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
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