Sie haben Widerspruchsrechte gegen die Übermittlung Ihrer Daten an bestimmte Empfänger und Empfängerinnen oder die Einrichtung einer Auskunftssperre bei Gefahr für Leib und Leben. Ihre Meldebehörde gibt Ihnen die entsprechenden Informationen.
Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Ab 16 Jahren können Sie sich eigenständig und ohne Zustimmung einer sorgeberechtigten Person anmelden.
Wird eine minderjährige Person, die bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine Nebenwohnung umgemeldet, ist das Einverständnis des anderen Elternteils nicht erforderlich.
Liegen eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie Nachweise über den Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule vor, sollten diese vorgelegt werden, um einen Nachweis über die rechtmäßige Anmeldung des Kindes erbringen zu können.
Gleiches gilt, wenn die Nebenwohnung einer Person unter 18 Jahren von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet werden soll.