Sie stellen den Antrag schriftlich bei der zuständigen Behörde. Diese prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und teilt Ihnen Ihre Entscheidung mit.
Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Sie haben die Mindeststudienzeit Ihres Jurastudiums erfüllt? Informieren Sie sich hier über die abschließende juristische Prüfung.
Die erste juristische Prüfung beendet Ihr Jurastudium an der Universität.
Sie ist in 2 Prüfungen unterteilt:
Die staatliche Pflichtfachprüfung
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70% der Gesamtnote. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30% der Gesamtnote. Sie beinhaltet ebenfalls einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.
Die erste juristische Prüfung ist die Grundlage für den Vorbereitungsdienst und somit auch für die zweite juristische Staatsprüfung.
Sie stellen den Antrag schriftlich bei der zuständigen Behörde. Diese prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und teilt Ihnen Ihre Entscheidung mit.
An das Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht
Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung müssen Sie
Sie reichen Ihren Antrag auf Zulassung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfung bei dem Justizprüfungsamt ein.
Bitte beachten Sie, dass hiervon abweichend für die Inanspruchnahme des Freiversuchs und des Wiederholungsversuchs zur Notenverbesserung andere Meldefristen gelten.
Eine Versäumung ist nicht heilbar.
Webseiten-ID: 20042104