- Sie teilen die Änderungen formlos (zum Beispiel per Telefon, oder Kontaktformular) mit.
- Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich, spätestens nach 10 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
An Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle.
Es fallen keine Kosten an.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich, spätestens nach 10 bis 14 Tagen mitteilen. Erfolgt die Mitteilung verspätet, kann es sein, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall zwischen 2 Wochen und einem Monat.
Es hilft der Unterhaltsvorschussstelle, wenn Sie im Zuge der Mitteilung auch das Datum der Änderung nennen, wie zum Beispiel den Tag der Heirat, des Umzugs oder ein anderes Datum.
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+49 (0)4121 - 4502-0
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