Damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können, ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig:
- In der Regel beantragen Sie zusammen mit der Zugangsberechtigung Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung. Es sei denn, Sie haben bereits eine gleichwertige Überprüfung durchlaufen.
Wenn Sie die Zugangsberechtigung schriftlich beantragen:
- Das Formular können Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber, die Ausweisstelle am Flughafen oder Sie laden das Formular aus dem Internet herunter (Antrag für einen Flughafenausweis, Antrag für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung).
- In den meisten Fällen sind beide Anträge in einem Formular verknüpft.
- Füllen Sie die Formularseiten aus und holen Sie die Bestätigung Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihres Arbeitgebers ein. Sie können den Antrag daraufhin selbst beim Flughafenbetreiber einreichen oder ihn von Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber einreichen lassen.
- Der Flughafenbetreiber prüft, ob Ihr Antrag betrieblich notwendig ist.
- Der Flughafenbetreiber leitet den Antrag für die Zugangsberechtigung und gegebenenfalls Zuverlässigkeitsüberprüfung an die Luftsicherheitsbehörde weiter.
- Die Luftsicherheitsbehörde informiert Sie mit einem Bescheid über das Ergebnis. Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber und der Flughafenbetreiber werden ebenfalls über das Ergebnis informiert, erhalten jedoch keine detaillierte Begründung.
- Ist das Ergebnis positiv und sieht der Flughafenbetreiber ebenfalls keine Hinderungsgründe, stellt er Ihnen einen Flughafenausweis, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, aus.
- Bei Abholung des Flughafenausweises beim Flughafenbetreiber ist das persönliche Erscheinen notwendig.
- Beachten Sie, dass der Flughafenausweis zeitlich befristet und nur für bestimmte Bereiche im Sicherheitsbereich des Flughafens gilt.
- Achten Sie darauf, dass Ihnen der Flughafenbetreiber Ihre Zugangsberechtigung später auch wieder entziehen kann, sofern dafür Gründe auftreten, die zum Beispiel Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung betreffen.
Ist das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung negativ, können Sie keine Zugangsberechtigung erhalten und damit auch keinen Flughafenausweis. Sie können allerdings Widerspruch einlegen.
Digital: Für Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist es seit 2022 möglich, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung online zu stellen:
- Erstellen Sie sich ein kostenloses Service-Konto im Service-Portal Hamburg.
- Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch.
- Senden Sie das ausgefüllte Dokument digital an die zuständige Behörde.
- Für Beschäftigte: Drucken Sie das Antrags-PDF nach Abschluss aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie dieses postalisch an die zuständige Behörde.
- Die zuständige Luftsicherheitsbehörde leitet die für den Flughafen relevanten Daten an diesen digital weiter und holt eine Bestätigung ein, dass ihr Antrag betrieblich notwendig ist.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.