- Schriftlicher Antrag zur Anerkennung der Berufsbezeichnung
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung über die praktische Berufserfahrung an einer anerkannten Lehrrettungswache (Original oder Kopie)
- Gegebenenfalls Ermächtigung zur Annahme von Praktikanten durch die Lehrrettungswache, wenn sich diese nicht in Schleswig-Holstein befindet
- Gegebenenfalls eine Kopie des Bescheides über die Verkürzung oder den Wegfall der praktischen Tätigkeit
- Kopie des Prüfungszeugnisses
- Amtliches Führungszeugnis der „Belegart 0“ (zur Vorlage bei einer Behörde), das nicht älter als einen Monat bei Abgabe des Antrags ist
- Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat bei Abgabe des Antrags ist und die bestätigt, dass Sie körperlich und geistig für die Tätigkeit als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin in geeignet sind
Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein.