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Verwaltungsleistung suchen


Bewertung ausländischer Schulabschlüsse beantragen


Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, können Sie sich diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Schleswig-Holstein anerkennen lassen.


Leistungsbeschreibung

Sie können Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation bewerten lassen.

Die Bewertung und Anerkennung Ihrer Nachweise im Ausland wird individuell geprüft. Sie haben keinen Anspruch auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem bestimmten deutschen Schulabschluss.


Verfahrensablauf
  • Sie haben eine Schule im Ausland besucht und gegebenenfalls einen Abschluss erworben.
  • Sie können den Schulbesuch mit Dokumenten nachweisen.
  • Sie stellen einen Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem Schulabschluss aus Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation.
  • Das Bildungsministerium prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung schriftlich mit.
An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig Holstein

Voraussetzungen

Sie haben im Ausland Schulen besucht und haben darüber Bildungsnachweise.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag
  • Personalausweis oder anderes Ausweisdokument (Kopie)
  • Bei Nicht-EU-Angehörigen den Aufenthaltstitel
  • Ausländische Bildungsnachweise, einschließlich vorhandener Fächer und Zensurenlisten und aller Studiennachweise in amtlich beglaubigter Kopie
  • Übersetzungen der Bildungsnachweise, wenn diese nicht auf Englisch, Französisch, Deutsch oder Dänisch verfasst wurden in amtlich beglaubigter Kopie

Antrag


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