- Sie haben eine Schule im Ausland besucht und gegebenenfalls einen Abschluss erworben.
- Sie können den Schulbesuch mit Dokumenten nachweisen.
- Sie stellen einen Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem Schulabschluss aus Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation.
- Das Bildungsministerium prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung schriftlich mit.