- Sie müssen die Förderung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragen.
- Sie müssen vor der Einreichung des Antrags bei der IB.SH auf Gewährung der Basisförderung die fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer einholen und dazu eine Beratung zum geplanten Existenzgründungsverfahren beziehungsweise zur Unternehmensübernahme oder tätigen Beteiligung in Anspruch nehmen.
Basisförderung:
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die Auszahlung der Basisförderung erfolgt in einer Summe nach Prüfung und Bewilligung des Antrags durch die IB.SH frühestens zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns.
Arbeitsplatz- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung:
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
- Der Antrag auf die Arbeitsplatz- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung kann frühestens drei Jahre nach Vorhabenbeginn gestellt werden.
- Ab diesem Zeitpunkt ist der Antrag innerhalb von 6 Monaten bei der IB.SH einzureichen.
- Die Auszahlung der Arbeitsplatz- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung erfolgt in einer Summe nach Prüfung und Bewilligung des Antrags durch die IB.SH.