- Sie können die Fiktionsbescheinigung elektronisch (per E-Mail) oder per Post beantragen. Reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Antrag eine Kopie der oben genannten Unterlagen mit ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten die Fiktionsbescheinigung.