wenn keine Berechtigung der ICAO vorliegt:
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
- Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebescheinigung
- Nachweise über die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (zum Beispiel Ausbildungsnachweis, praktische Prüfung, Befähigungsüberprüfung, Nachweis über Flugerfahrung)
- Kopien der ausländischen Genehmigungen, Lizenzen und Anerkennungen
wenn keine Berechtigung der ICAO vorliegt und wenn eine besondere Lehrberechtigung besteht:
- Unterlagen für die besondere Lehrberechtigung mit Begründung
für eine Vertretung:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten
für eine Kostenübernahmeerklärung an die bevollmächtigte Person:
- Nachweis der Kostenübernahmeerklärung
für eine ICAO-Drittstaaten-Berechtigung:
- Kopie Ihres Personalausweises
- Lizenzbestätigung aus Drittland ("Verification")
- Nachweis einer nach Regularien der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) bestandenen theoretischen Prüfung
- Nachweis einer nach Regularien der EASA bestandenen praktischen Prüfung
- Nachweise über die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (zum Beispiel Ausbildungsnachweis, praktische Prüfung, Befähigungsprüfung, Nachweis über Flugerfahrung)
- Nachweis der Flugerfahrung
- Kopie der ausländischen Genehmigungen, Lizenzen und Anerkennungen
- Bestätigung von Drittstaatbehörde über die aktive Lizenzausübung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.