Wenn Sie ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden, müssen Sie gleichzeitig auch das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat abgeben. Dabei gehen Sie wie folgt vor:
- Sie können das Formular ″SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer″ auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de online ausfüllen und bereits ausgedruckt und unterschrieben bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs der Zulassungsstelle vorlegen.
- Sie können das Formular auch vor Ort bei der Zulassungsstelle erhalten, ausfüllen und unterschreiben.
- Damit geben Sie Ihr Einverständnis ab, dass die Kraftfahrzeugsteuer von Ihrem Konto abgebucht wird.
- Nach der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt Ihre Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten und das SEPA-Lastschriftmandat an das zuständige Hauptzollamt.
- Auf der Grundlage dieser Daten wird Ihr Kraftfahrzeugsteuerbescheid erstellt.
- Ihr Steuerbescheid wird Ihnen per Post übersandt.
- Sofern Sie dem zugestimmt haben, können Sie den Bescheid auch online im Zoll-Portal abrufen.
- In Ihrem Kraftfahrzeugsteuerbescheid finden Sie unter ″Festsetzung″ die Höhe des Steuerbetrags.
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Im Bereich ″Zahlungsaufforderung″ wird angegeben:
- die Höhe des Betrags,
- der Tag, an dem der Betrag von Ihrem angegebenen Konto abgebucht wird.
- Dieser Betrag wird in den Folgejahren zum gleichen Datum von dem angegebenen Konto abgebucht.
- Sie erhalten in der Regel keinen weiteren Steuerbescheid und keine erneute Zahlungsaufforderung.
- Sie zahlen die Kraftfahrzeugsteuer in der Regel jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus.
- Ab einer Jahressteuer von mehr als 500,00 EUR können Sie die Steuer auch aufgeteilt in kürzere Zeiträume zahlen.
- Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Steuerbescheid angegebene Dienststelle.
Folgende Änderungen des Kontoinhabers müssen Sie Ihrem Hauptzollamt mitteilen:
- Änderung des Namens,
- Änderung der Anschrift sowie
- Änderung der Bankverbindung.
Folgende Änderungen müssen Sie direkt der Zulassungsstelle mitteilen:
- Änderungen der Daten der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- Technische Veränderungen an Ihrem Fahrzeug
Wenn Sie das SEPA-Lastschriftmandat für ein bereits zugelassenes Fahrzeug ändern wollen, können Sie das auch online im Zoll-Portal:
- Gehen Sie auf die Internetseite www.zollportal.de
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Vor der ersten Nutzung des Zoll-Portals müssen Sie sich registrieren.
- Als Privatperson legen Sie ein Bürgerkonto mit Ihrem ELSTER-Konto, Personalausweis oder BundID an
- Als Unternehmen legen Sie ein Geschäftskundenkonto mit Ihrem ELSTER-Konto an oder fügen ein Benutzerkonto einem bestehenden Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal hinzu
- Wenn Sie bereits ein Konto im Zoll-Portal angelegt haben, melden Sie sich mit ELSTER, Ihrem Personalausweis, BundID oder Zoll-Ident an.
- Wählen Sie die Dienstleistung ″Kraftfahrzeugsteuer″ aus
- Unter der Rubrik ″Bankdaten verwalten″ können Sie nun ein neues SEPA-Mandat erteilen, das bestehende Mandat ändern oder ihr SEPA-Mandat reaktivieren.
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Sie benötigen dazu:
- Ihren Kraftfahrzeugsteuerbescheid und
- Ihre Halterdaten
Wenn Sie eine Änderung des SEPA-Lastschriftmandats per Post oder Fax einreichen wollen:
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Verfassen Sie ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben:
- Kennzeichen Ihres Fahrzeugs
- Mandatsreferenznummer aus Ihrem Kfz-Steuerbescheid
- IBAN der zahlenden Person
- Das Schreiben muss von der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber unterschrieben werden.
- Senden Sie das Schreiben an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Wenn Sie eine neue Kontoinhaberin oder einen neuen Kontoinhaber per Post oder Fax mitteilen wollen:
- Laden Sie das Formular ″ SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer ″ auf der Internetseite des Zolls herunter und füllen Sie es aus.
- Drucken Sie das Formular aus.
- Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber muss das Formular unterschreiben.
Senden Sie das Formular an Ihr zuständiges Hauptzollamt.