Sie müssen Ihre Steuererklärung im Verfahren One-Stop-Shop elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) abgeben.
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Um am Verfahren One-Stop-Shop teilnehmen zu können, melden Sie sich im BOP an. Das Formular finden Sie, wenn Sie die Rubrik "Formulare & Leistungen / Alle Formulare" und danach das Verfahren "One-Stop-Shop (OSS) für im Drittland ansässige Unternehmer - Nicht-EU-Regelung (vormals VAT on e-Services)" auswählen. Die Teilnahme gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
- Hinweis: Wenn die Ausnahmeregelung auf Sie zutrifft, Sie diese aber nicht nutzen wollen, müssen Sie vor der Registrierung für das Verfahren Ihren Verzicht auf die Ausnahmeregelung gegenüber Ihrem Finanzamt erklären.
- Nach erfolgreicher Beantragung des Verfahrens können Sie online Ihre Steuererklärungen einreichen. Das Formular finden Sie, wenn Sie die Rubrik „Formulare & Leistungen / Alle Formulare“ und danach das Verfahren "Steuererklärung für die OSS Nicht-EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021" auswählen.
- Zusammen mit der Abgabe der Steuererklärung müssen Sie die erklärten Steuerbeträge auf das Bankkonto der Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/USt überweisen.
Hinweis:
Sofern Sie bereits über ein EOP-Zertifikat verfügen, entfällt der vorgenannte Registrierungsprozess für das BOP.
Sie können vom ersten Tag des Kalendervierteljahres an, das auf den Antrag zur Registrierung im BOP folgt, am Verfahren teilnehmen.