- Den Beginn der Auszahlungsphase teilt Ihr Anbieter der ZfA mit. Die Auszahlungsphase beginnt spätestens mit Vollendung Ihres 68. Lebensjahres.
- Die im Wohnförderkonto eingestellten Beträge müssen Sie zu Beginn der Auszahlungsphase nachgelagert versteuern.
- Sie erhalten von der ZfA einen Bescheid, aus der die Höhe des jährlichen Verminderungsbetrags hervorgeht.
- Abweichend vom festzustellenden Verminderungsbetrag können Sie jederzeit in der Auszahlungsphase die vollständige Auflösung des Wohnförderkontos gegenüber der ZfA verlangen.
- Die ZfA teilt Ihnen die Höhe dieses Betrages ebenfalls per Bescheid mit.