Bei Einzelunternehmen:
- Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
- Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)
- Nachweis über eine im Ausland bestandene Prüfung
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen.
Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
- Personalausweise oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
- Gesellschaftsvertrages, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)
- Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)
- Nachweis über eine im Ausland bestandene Prüfung
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen.
Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften
- gemeint sind:
- Offenen Handelsgesellschaft (OHG),
- Kommanditgesellschaft (KG) und
- entsprechenden ausländischen Gesellschaftsformen
- Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterin oder des Gesellschafters beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Registerauszug der im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Bei offenen Handelsgesellschaften zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie) sofern keine Registereintragung erfolgt ist
- bei ausländischen Rechtsformen:
- Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten
- Gesellschaftsvertrag (Kopie)
- Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)
- Nachweis über eine im Ausland bestandene Prüfung
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen
Bei juristischen Personen
- Gemeint sind:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),
- Aktiengesellschaft (AG),
- eingetragene Genossenschaft (eG)
- Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier der vertretungsberechtigten Personen
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen.
- Angaben zur Betriebsleitung
- Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Betriebsleitererklärung
- Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)
- Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung
- Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)
- Nachweis über eine im Ausland bestandene Prüfung