- Sie haben ein Darlehen von Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt erhalten.
- Sie zahlen nun das Darlehen an das zuständige Sozialamt zurück.
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Wenn Sie sich in einer finanziellen Notsituation befanden und aufgrund dessen ein Darlehen vom Sozialamt erhalten haben, müssen Sie dies zurückzahlen.
Sie haben ein Darlehen vom Sozialamt erhalten, als Sie sich in einer finanziellen Notsituation befanden.
Dieses Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen. Das Sozialamt zieht Ihnen das Geld für die Rückzahlung von Ihrem monatlichen Regelsatz ab. Das Sozialamt kann dabei maximal 5 Prozent der aktuell gültigen Regelbedarfsstufe 1 monatlich einbehalten, um das Darlehen zurückzuzahlen.
Wenn Sie zum Beispiel die Regelbedarfsstufe 1 erhalten, bekommen Sie monatlich 563,00 EUR (Stand 2024). Dementsprechend kann das Sozialamt bis zu 28,15 EUR pro Monat von Ihrer Zahlung einbehalten.
Ihr örtliches Sozialamt.
Die Fristen teilt Ihnen das Sozialamt mit.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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