- Sie haben für ein bereits abgelaufenes Kalenderjahr einen Kostenbeitrag zur Kinder- und Jugendhilfe gezahlt.
- Ihr tatsächlich erzieltes Einkommen entspricht nicht dem Einkommen, auf Grundlage welches der Kostenbeitrag festgesetzt wurde.
- Sie stellen einen Antrag auf Neuberechnung des Kostenbeitrags auf Grundlage Ihres tatsächlich erzielten Jahreseinkommens.
- Das Jugendamt führt die Neuberechnung durch und erteilt einen Bescheid.
- Die bereits gezahlten Beiträge werden verrechnet oder erstattet.