- Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Frau & Beruf“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Service-Konto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Service-Kontos Ihrer Organisation.
- In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein anfordern und einreichen.
- Sie senden zusätzlich den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei per E-Mail an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Auswahl der Projektträger und Projektträgerinnen:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung der nachfolgenden Auswahlkriterien bewertet (Scoring-Modell) und durch das Ministerium bestätigt.
- Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- Projektkonzeption (40 Prozent)
- Eignung des Projektträgers oder der Projektträgerin (40 Prozent)
- Projektfinanzierung (10 Prozent)
- Bereichsübergreifende Grundsätze (10 Prozent)
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten voraussichtlich im Oktober 2024 eine Benachrichtigung.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.