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Verwaltungsleistung suchen


Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen beantragen


Wenn Sie eine Stelle außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sind und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung vom Land erhalten.


Leistungsbeschreibung

Das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Beratungsangebot „Frau & Beruf“ zielt darauf ab, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und ihre berufliche Situation zu verbessern. Es richtet sich an Frauen aus der „Stillen Reserve“ und Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Beschäftigungssituation stabilisieren oder verbessern möchten. Dieses Beratungsangebot unterstützt auch die europäischen Grundsätze der Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.

Sie können maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben gefördert bekommen. Dies bedeutet, dass Sie mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben aus Eigenmitteln finanzieren müssen.


Verfahrensablauf
  • Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Frau & Beruf“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Service-Konto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Service-Kontos Ihrer Organisation.
  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein anfordern und einreichen.
  • Sie senden zusätzlich den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei per E-Mail an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Auswahl der Projektträger und Projektträgerinnen:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung der nachfolgenden Auswahlkriterien bewertet (Scoring-Modell) und durch das Ministerium bestätigt.
  • Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
    • Projektkonzeption (40 Prozent)
    • Eignung des Projektträgers oder der Projektträgerin (40 Prozent)
    • Projektfinanzierung (10 Prozent)
    • Bereichsübergreifende Grundsätze (10 Prozent)
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
  • Sie erhalten voraussichtlich im Oktober 2024 eine Benachrichtigung.
  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Investitionsbank Schleswig-Holstein

An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle und ganzheitliche Orientierungsberatung für Frauen anbieten. Die Beratung hilft Frauen, passgenaue Strategien zu entwickeln, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder ihre Beschäftigungssituation zu verbessern. Zu Ihren Beratungszielen sollten gehören:

  • Beruflicher Einstieg
  • Beruflicher Wiedereinstieg
  • Berufswechsel
  • Beruflicher Aufstieg
  • Teilzeitausbildung
  • Existenzgründung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Flexible Arbeitszeitmodelle

Zusätzliche Angebote

Neben der individuellen Beratung sollte Ihre Beratungsstelle Folgendes anbieten:

  • Aktive Sensibilisierung von Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgebern für die Erschließung des Fachkräftepotentials von Frauen, zum Beispiel im Hinblick auf flexible Arbeitszeitmodelle und familienorientierte Personalpolitik
  • Spätestens sechs Monate nach Beginn der Projektlaufzeit bilden Sie mit den Trägerinnen beziehungsweise Trägern der anderen Regionen einen Beirat für regelmäßigen Austausch und Dialog mit arbeits- und wirtschaftspolitischen Akteuren sowie Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgebern in den Regionen.

Beratungsregionen

Es wird jeweils eine Trägerin oder ein Träger in vier Regionen in Schleswig-Holstein gefördert:

  • Region I: Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
  • Region II: Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
  • Region III: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön, Städte Kiel, Neumünster
  • Region IV: Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Stadt Lübeck

Sie müssen einen festen Beratungsstandort pro Region haben.

Bei Bedarf können Sie eine Förderung von bis zu acht zusätzlichen Standorten pro Region erhalten.

Beratungsformate

Die Beratung kann persönlich an festen Beratungsstandorten, telefonisch oder in digitaler Form (per E-Mail oder Videokonferenz) erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Projektantrag
  • Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr bei Antragstellung), sofern zutreffend
  • Projektbeschreibung für die Beratung (maximal 8 Seiten, Schriftgröße 12)
Welche Fristen muss ich beachten?

01.08. bis 26.09.2024, 12.00 Uhr

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?

Die Vorgaben der EU zur Kommunikations- und Öffentlichkeitarbeit sehen vor, dass der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin die Öffentlichkeit und die Teilnehmenden über die Zuwendung aus dem Arbeitsmarktprogramm und die Unterstützung der EU auf ihrer Website sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren.


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