Die Bundesagentur für Arbeit führt den Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen ausschließlich auf elektronischem Weg durch.
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Bewerben Sie sich auf eine Ausschreibung für Bildungseinrichtungen in Ihrer Region innerhalb der vorgegebenen Angebotsfrist.
- Zum Zeitpunkt der Ausschreibung liegt bereits eine rechtsverbindliche Zusage der Kostenübernahme des Kofinanzierers vor. Der Kofinanzierer ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
- Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden Sie vom zuständigen regionalen Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit darüber informiert, ob Sie als Bildungsdienstleister den Zuschlag zur Durchführung der Berufsorientierungsmaßnahme erhalten.
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten PreisLeistungs-Verhältnis.
- Der Leistungsgegenstand „Berufsorientierungsmaßnahme“ wird nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch einen privatrechtlichen Vertrag realisiert.
- Die Vergabeunterlage wird auf der eVergabe-Plattform des Bundes veröffentlicht.