- Als 1. Schritt führt die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durch. Hierzu lädt sie Vereinigungen und die Träger öffentlicher Belange ein. Die Teilnahme steht aber grundsätzlich allen Interessierten offen. Nach der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest.
- Im Anschluss startet das Anhörungsverfahren mit der Auslegung und Veröffentlichung der Unterlagen. Hier haben Träger öffentlicher Belange, Privatpersonen und Umweltvereinigungen, deren Belange durch das Vorhaben berührt sind, die Möglichkeit sich zu äußern. Sie können vorzugsweise das Online-Formular nutzen, um Ihre Äußerung an die Bundesnetzagentur zu übermitteln.
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Anschließend wird mit den Teilnahmeberechtigten ein Erörterungstermin durchgeführt.