- Gründungsunterlagen, Gesellschaftsvertrag oder Satzung (beglaubigte Kopien)
- ein geeigneter Nachweis der zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel
- Angabe der Geschäftsleiter
- Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Antragsteller und der Geschäftsleiter erforderlich sind in Form einer Straffreiheitserklärung (Formulare und Online-Dienste)
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Angaben, die für die Beurteilung der fachlichen Eignung der Inhaber und Geschäftsleiter erforderlich sind:
- detaillierter, lückenloser, unterzeichneter Lebenslauf jedes Inhabers beziehungsweise Geschäftsleiters,
- ergänzt zumindest um die Zeugnisse der in den letzten 3 Jahren beendeten Beschäftigungsverhältnisse
-
ein tragfähiger Geschäftsplan mit Angabe der Art der geplanten Geschäfte
- unter begründeter Angabe ihrer künftigen Entwicklung
- einschließlich Planbilanzen, Plangewinn- und Verlustrechnungen für die ersten drei Geschäftsjahre
- eine nähere Beschreibung der beabsichtigten Geschäftsabwicklung
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soweit entworfen: Muster der vorgesehenen
- Kundenverträge,
- Verwaltungsverträge,
- Konto- oder Depotvollmachten und
- allgemeinen Geschäftsbedingungen
-
Darstellung des organisatorischen Aufbaus des Instituts einschließlich Organigramm
- mit Angaben über geplante Zweigstellen und
- darüber, ob die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen beabsichtigt ist, sowie
- eine Erklärung darüber, ob beabsichtigt ist, Auslagerungen von Bereichen auf ein anderes Unternehmen vorzunehmen
- Darstellung der geplanten internen Kontrollverfahren mit Darlegung, wie die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz sichergestellt werden soll
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Wenn an dem Institut bedeutende Beteiligungen gehalten werden:
- Angabe der Inhaber bedeutender Beteiligungen
- Angabe der Höhe dieser Beteiligungen
- Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Inhaber oder gesetzlichen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter notwendig sind (siehe oben: Straffreiheitserklärung, Mustererklärung der BaFin)
- Sofern Antragsteller oder Inhaber bedeutender Beteiligungen Konzernen angehören: Darstellung der Konzernstruktur, Konzernspiegel
- Angabe von Tatsachen, die auf eine enge Verbindung zwischen dem Finanzdienstleistungsinstitut und anderen natürlichen Personen oder anderen Unternehmen hinweisen
- Anzeigen und Unterlagen nach § 2c Kreditwesengesetz in Verbindung mit der Inhaberkontrollverordnung
- bei Wertpapierhandelsunternehmen in der Rechtsform eines Einzelkaufmannes: Darlegung des Inhabers, inwieweit er angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Kunden für den Fall der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit getroffen hat, zum Beispiel im Todesfall oder bei Geschäftsunfähigkeit. Die Darlegung enthält die Einwilligung des darin benannten Vertreters und dessen Erklärung zur Beurteilung seiner Zuverlässigkeit (siehe oben: Straffreiheitserklärung, Mustererklärung der BaFin), sofern es sich um eine natürliche Person handelt.
Bei Finanzdienstleistungsinstituten, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1- 4 oder 11, Abs. 1 S. 2 Nr. 4 oder Nr. 10 Kreditwesengesetz beantragen:
- Angaben nach der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1943
- Formblatt der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945