Eine individuelle Netzentgeltvereinbarung können Sie online, per Post oder per Fax an die Beschlusskammer 4 melden.
Wichtig: Ihre Anzeige muss unterschrieben sein. Sie muss per Post oder alternativ eingescannt, per E-Mail, als Fax oder über das Online-Formular bei der Beschlusskammer 4 bis einschließlich 30.09. eingehen. Beispielsweise muss eine Anzeige für das Jahr 2024 spätestens am 30.09.2024 eingegangen sein.
Nutzen Sie daher bitte nur einen der genannten Übermittlungswege.
Eine individuelle Netzentgeltvereinbarung online melden:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und öffnen Sie das Online-Formular "Individuelle Netzentgeltvereinbarungen melden und Angaben ändern sowie Beenden der Anzeige in Bundeszuständigkeit"
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel ein persönliches ELSTER-Zertifikat oder ein ELSTER-Organisationszertifikat.
- Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (PDF, DOC, JPEG, PNG, ZIP, XLSX maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Sie erhalten eine Datenübermittlungsbestätigung.
- Ihre Angaben und Unterlagen werden sorgfältig geprüft.
- Die Beschlusskammer 4 benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
Individuelle Netzentgeltvereinbarung per Post oder per Fax einreichen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Beschlusskammer 4
- Laden Sie das entsprechende Tabellenkalkulationsformular zur Meldung einer Anzeige herunter. Bitte verwenden Sie je nach Fall entweder das Formular für atypische oder für stromintensive Netznutzung.
- Bitte beachten Sie die Bearbeitungshinweise und die dortigen ausführlichen Anlagen auf der Internetseite.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Senden Sie das Formular nur im XLSX-Format (nicht im Dateiformat PDF oder ähnliches, da sonst keine technische Weiterverarbeitung möglich ist) vorab per E-Mail an die E-Mail-Adresse 19-anzeige@bnetza.de der Beschlusskammer 4.
- Bitte schreiben Sie als Betreff der E-Mail "Anzeige" sowie das Jahr, ab dem das individuell vereinbarte Netzentgelt gelten soll, zum Beispiel "Anzeige 2024".
- Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder alternativ eingescannt, per E-Mail oder per Fax an die Beschlusskammer 4.
- Die Beschlusskammer 4 prüft Ihre Angaben und Unterlagen sorgfältig.
- Die Beschlusskammer 4 benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
- Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung zur Anzeige, nachdem Ihre Anzeige vollständig geprüft wurde.
Hinweis: Das in der schriftlichen Eingangsbestätigung genannte Geschäftszeichen benötigen Sie für die weitere Kommunikation mit der Beschlusskammer 4. Bitte bewahren Sie die Eingangsbestätigung daher gut auf. Das Geschäftszeichen benötigen Sie für die jährliche Berichtsmeldung
Anzeigen von Änderungen und die Beendigung einer Anzeige online melden:
Sie müssen auch geänderte Netzentgeltvereinbarungen, Änderungen zur bestätigten Anzeige und die Beendigung einer Anzeige melden. Dafür können Sie ebenfalls das Online-Formular "Individuelle Netzentgeltvereinbarungen melden und Angaben ändern sowie Beenden der Anzeige in Bundeszuständigkeit" nutzen.
Wenn Sie
- geänderte Netzentgeltvereinbarungen,
- Änderungen zur bestätigten Anzeige und
- die Beendigung einer Anzeige
melden möchten, können Sie das per E-Mail, per Post oder per Fax tun.
Verfassen Sie dafür eine formlose Mitteilung mit Angaben zur
- zuletzt gemeldeten Person oder Organisation,
- der Art der Nutzung (atypisch oder stromintensiv),
- Ihrem Geschäftszeichen im Betreff.
Bitte nennen Sie den konkreten Änderungsbedarf. Bei einer Beendigung der Anzeige, ist die Beendigung kurz zu begründen.
Bei einer Zusendung per E-Mail beachten Sie bitte folgendes:
- Für jede einzelne Änderung ist eine separate E-Mail an das nachfolgend genannte Funktionspostfach mit den dazugehörigen Anlagen zu übermitteln.
Im E-Mail-Betreff muss das Geschäftszeichen und ein aussagekräftiger Betreff (zum Beispiel Geschäftszeichen Beendigung, Geschäftszeichen Stromlieferantenwechsel, Geschäftszeichen Wahloptionsänderung) angegeben werden.
- Drucken Sie das Mitteilungsschreiben aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail, per Post oder per Fax an die Beschlusskammer 4.
- Nutzen Sie das Funktionspostfach: BK4-Postfach@BNetza.de
- Die Beschlusskammer 4 prüft Ihre Angaben und Unterlagen sorgfältig.
- Sie erhalten eine Benachrichtigung von der Beschlusskammer 4, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
Über eine Beendigung einer Anzeige erhalten Sie immer eine schriftliche Bestätigung. Bei sonstigen Mitteilungen wird grundsätzlich keine schriftliche Bestätigung versandt.