Leistungsbeschreibung
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine obere Bundesbehörde und ist für die Genehmigung der Verwendung des Bundesadlers zuständig.
Staatliche Hoheitszeichen wie Bundesadler, Bundeswappen und Bundesdienstflagge dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden. Dies gilt auch für Bundesadlerdarstellungen (zum Beispiel Wappen, Wappenteile und Flaggen), die diesen zum Verwechseln ähnlich sind. Für die Landeswappen der Bundesländer ist das Bundesverwaltungsamt nicht zuständig. Ob eine Nutzung erlaubt ist, können Sie bei den jeweiligen Innenministerien der Länder in Erfahrung bringen.
In der Regel wird die Verwendung der Hoheitszeichen für Sie als Privatperson, Firma oder Verein nicht gestattet. Fragen Sie gerne nach, falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Ihre (beabsichtige) Verwendung des Bundesadlers, Bundeswappens oder der Bundesdienstflagge erlaubt ist. Entwürfe können Sie beim folgenden Formular einfach anhängen und prüfen lassen.
Sofern Sie den Eindruck haben, dass Hoheitszeichen des Bundes missbräuchlich verwendet werden, können Sie dies gerne beim BVA unter
hoheitszeichen@bva.bund.de
melden.
Benötigen Sie eine Genehmigung zur Herstellung des großen und des kleinen Bundessiegels und möchten in das Anschriftenverzeichnis der herstellungsberechtigten Unternehmen aufgenommen werden, kann eine Genehmigung schriftlich oder per E-Mail unter
hoheitszeichen@bva.bund.de
beantragt werden.
Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in den Farben Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge gestaltet und zeigt auf einem gold-gelben, unten spitz zulaufenden Wappenschild den schwarzen Bundesadler.
Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) enthält die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge und darauf den sogenannten Bundesschild. Im Gegensatz zum Bundeswappen handelt es sich hierbei um ein Halbrundschild und der Adler ist etwas anders gezeichnet. Der Bundesschild wird auf der Bundesdienstflagge, auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden kann